Mitgliedschaften

Es werden zukünftig nur noch Anträge, die über unser Online Antragsformular eingehen, berücksichtigt.

Damit wollen wir, unter anderem, die Gleichbehandlung aller Bewerber sicherstellen.

Bewohner der Gemeinde Salem bitten wir den Antrag auf Vollmitgliedschaft zu stellen, da Jahresgästekarten ausschließlich für Anwohner der Nachbargemeinden/ -städte bestimmt sind.



Die Vollmitgliedschaft im Fischerverein Salem

  • Aufnahmegebühr € 180.-
  • Jährlicher Mitgliedsbeitrag € 120.-
  • jährlich 5 Arbeitsstunden á € 20.-

Der Mitgliedsbeitrag und die Arbeitsstunden werden im ersten Quartal eines jeden Jahres per uns Mitgeteiltem SEPA Lastschriftmandat abgebucht.

Abgeleistete Arbeitsstunden werden im folge Jahr auf das uns bekannte Bankkonto wieder Gut geschrieben.

Mehr Abgeleistete Stunden können nicht in das folge Jahr übernommen werden.

Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet auch die Erlaubniskarte für das Vereinsgewässer Schlosssee Salem.

Es gelten für alle Mitglieder immer die jeweils Aktuelle Gewässer– und Bootsordnung.

Eine Vollmitgliedschaft beginnt immer am 01.01. Anträge auf eine Vollmitgliedschaft müssen spätestens bis zum 01. Dezember des Vorjahres gestellt werden. Eine Rückmeldung, ob Ihr in unseren Verein aufgenommen werden könnt, erhaltet Ihr dann Ende Dezember.


Ein Wechsel von einer Aktiven in eine Passive bzw. einer Passiven in eine Aktive Mitgliedschaft ist immer nur zu Beginn eines jeden Jahres Möglich.
Bitte den Wechsel Wunsch Rechtzeitig im Vorjahr (spätestens jedoch bis Mitte Dezember) der Vorstandschaft Mitteilen. Eine E-Mail genügt bereits.
Bitte beachten Sie das bei einem Wechsel von Passiv zu Aktiv die Aufnahmegebühr in höhe von € 180.- fällig wird, wenn Vorab keine Aktive Mitgliedschaft bestand.


Die Fördermitgliedschaft im Fischerverein Salem

Als passives Mitglied unterstützen Sie den Verein in seinen zahlreichen Aktivitäten, z. B. Jugend.

Des Weiteren erhalten Sie regelmäßig aktuelle Vereinsinformationen.

Die passive Mitgliedschaft ist bereits für nur € 20.- im Jahr möglich.

Wenn Sie den Fischerverein Salem e. V. unterstützen wollen, stellen Sie bitte einen Antrag auf passive Mitgliedschaft.


Die Jugendmitgliedschaft im Fischerverein Salem

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Fischerprüfung, wenn Sie sich bei der zuständigen Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist. Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Die aktive Mitgliedschaft in der Jugend im Fischerverein Salem hat folgende Auflagen:

  • Aufnahmegebühr € 0.-
  • Jährlicher Mitgliedsbeitrag € 40.-
  • jährlich 5 Arbeitsstunden á € 10.-

Der Mitgliedsbeitrag und die Arbeitsstunden werden im ersten Quartal eines jeden Jahres per uns mitgeteiltem SEPA Lastschriftmandat abgebucht.

Abgeleistete Arbeitsstunden werden im Folgejahr auf das uns bekannte Bankkonto wieder gutgeschrieben.

Mehr abgeleistete Stunden können nicht in das Folgejahr übernommen werden.

Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet auch die Fischerei-Erlaubniskarte für das Vereinsgewässer Schlosssee Salem.

Es gelten für alle Mitglieder immer die jeweils aktuelle Gewässer– und Bootsordnung.

Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Danach wird er/sie automatisch als aktives Mitglied geführt und darf somit auch die Boote nutzen.

Jugendliche können ganzjährig in unseren Verein eintreten.


Die Jahresgästekarte im Fischerverein Salem

Anwohner von Nachbargemeinden/- Städten erhalten, nach Antragstellung und Vorstandsbeschluss, in den ersten Jahren erstmal eine Jahresgästekarte. Einwohner der Gemeinde Salem sind angehalten sich für eine Mitgliedschaft zu bewerben, Gästekarten werden nur an Bewerber von Nachbargemeinden vergeben.

Jahresgästekarten werden nur auf Antrag über das bereitgestellte Formular auf unserer Homepage direkt durch den Fischerverein Salem e. V. vergeben. Diese sind kontingentiert, da wir durch allgemein übliche Vorgaben nur eine bestimmte Anzahl von Erlaubniskarten ausgeben können. Anträge auf eine Jahresgästekarte müssen spätestens bis zum 01. Dezember des Vorjahres gestellt werden. Das gilt auch für Jahresgästekarteninhaber. Eine Rückmeldung, ob Ihr eine Jahresgästekarte ergattern konntet, erhaltet Ihr dann Ende Dezember.

Die Jahresgästekarte ist mit Kosten in höhe von € 250.- verbunden.

Bei Interesse kann zusätzlich auch eine Antrag auf Mitgliedschaft gestellt werden.

Die Jahresgästekarte verlängert sich nicht Automatisch. Für eine Folge-Jahresgästekarte muss bis spätestens bis zum 01. Dezember des Vorjahres ein neuerlicher Antrag eingegangen sein.

Als Inhaber einer Jahresgästekarte dürfen Sie unter Beachtung der aktuellen Gewässerordung die Uferstrecke des Vereinsgewässers Schlosssee Salem befischen.

Zudem dürfen Sie an den Vereinsaktivitäten (siehe Terminkalender) Teilnehmen, fließen jedoch nicht in eine eventuelle Wertung mit ein.

Die Nutzung der Vereinsboote ist nur gestattet wenn Sie ein Aktives Mitglied begleitet.




Die Gästekarten des Fischerverein Salem

Unsere Gästeangelkarten können Sie ausschließlich im Bodensee-Linzgau-Tourismus-Center kaufen.

Die Ausgabe der Tages- und Wochenerlaubniskarten ist nur für Gäste der Gemeinde Salem vorgesehen und erfolgt gegen Vorlage eines Übernachtungsnachweises und eines gültigen Fischereischeins.

Ab dem 05. August 2022 ist es auch möglich Gästekarten bei unseren Anglerhocks zu erwerben. Die Anzahl der Karten ist beschränkt, daher, wer zuerst kommt malt zuerst.

Preise:

Tageskarte:      20,00 EUR
Wochenkarte:   60,00 EUR

Es darf vom gesamten Ufer, mit öffentlichem Zugang, aus geangelt werden.  Während der Badesaison, von 01. Mai bis 30. September, ist der Bereich des Freibades von der Angelerlaubnis ausgenommen.

Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Gewässerordnung.